Samstag, 18. Juni 2016
Bei Konzerninkasso: Keine Erstattung der Inkassokosten
Lagert eine Firma bewußt die Einziehung von Forderungen, das Forderungsmanagement, an eine Tochtergesellschaft aus, können die Inkassokosten von Ihnen als Schuldner nicht verlangt werden, weil dadurch nur ein künstlicher Schaden erschaffen wird. Ursprünglich hätte das Forderungsmanagement ja auch im eigenen Hause belassen werden können.
Derselbe Rechtsgedanke zählt, wenn mehr oder minder versteckt die Inkassokosten an einen vorgeblich externen Dienstleister vergeben werden, aber in Wirklichkeit eine enge Verflechtung, gar eine wirtschaftliche Beteiligung (auch solche über Strohmann- oder Treuhandverhältnisse) besteht. So manche Abzockfirma beauftragt Inkassobüros, bei denen sie selbst beteiligt sind oder waren. Naturgemäß fällt hier der Nachweis schwer.
Hier die Quelle:
http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/inkassokosten-erfolgreich-abwehren-so-gehen-sie-richtig-vor/
Beispiel: Universum Inkasso und Rechtsanwalt Peter Neumeyer.
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